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Report Thema:
Pharma - Biotechnologie

Aktuelle Ausgabe: Jahrgang 61, Nr. 35, 04. September 2010

 

Reformpläne gefährden hohen Schutz der deutschen Sparer

Von Stephan Götzl

Die Europäische Kommission verfolgt mit ihren Planungen zur Etablierung einer pan-europäischen Einlagensicherung eine kompromisslose Zwangsharmonisierung. Es sollen in allen EU-Staaten gleiche Regeln für die Sicherungseinrichtungen gelten. Dazu soll der Sicherungsbetrag für Kundengelder europaweit auf einheitliche 100000 Euro nach oben begrenzt werden. Mitgliedsstaaten dürften dann kein höheres Schutz­niveau mehr zulassen.

Gegenwärtig gelten in Deutschland Vorschriften, die einen umfangreichen Schutz der Ersparnisse der Verbraucher ermöglichen. So verfügen alle drei Banksäulen über freiwillige Sicherungssysteme, die den Kunden einen über den Betrag von 100000 Euro hinausgehenden Einlagenschutz garantieren. Bei den Genossenschaftsbanken und Sparkassen sind die Ersparnisse privater Kunden in unbegrenzter Höhe geschützt. Geschäftsbanken der ersten Säule, die dem Einlagensicherungsfonds angehören, gewährleisten  die Einlagen der Privatkunden bis zu einem Betrag in Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals. Damit sind bei ihnen mindestens 1,5 Millionen Euro abgesichert.

Die gesetzliche Festlegung eines Höchstbetrags für die Einlagen der Verbraucher in Europa bedeutet eine qualitative Zielsetzung nach unten. Für den Verbraucherschutz in Deutschland wäre es ein Rückschritt. Denn das bestehende hohe Schutzniveau für Bankkunden würde drastisch abgesenkt.

Eine Reform der Einlagensicherungsrichtlinie nach derzeitigem Planungsstand der Europäischen Kommission hätte noch weiterreichende Konsequenzen für den deutschen Bankenmarkt. Alle Kreditinstitute würden verpflichtet, einem gesetzlichen Sicherungsfonds anzugehören. Die Ausnahmeregelungen für Mitglieder freiwilliger Sicherungssysteme würden aufgehoben. Auch Sparkassen, Volksbanken und Raiffeisenbanken müssten dann der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung beitreten. Neben ihren freiwilligen Beiträgen für die eigene Institutssicherung müssten sie auch in den gesetzlichen  Sicherungsfonds einzahlen. Eine solche Doppelbelastung ist für im Wettbewerb stehende Banken wirtschaftlich nicht tragbar.

Die Struktur des deutschen Bankenmarktes hat sich bewährt. Sie sichert Wettbewerb und gibt dem Kunden die Möglichkeit, zwischen ganz unterschiedlichen Geschäftsmodellen auszuwählen. Das gilt es zu bewahren. Die Reform der Einlagensicherung muss sich deshalb an zwei Zielen ausrichten: dem bestmöglichen Schutz der Kundeneinlagen und der Stabilität des Bankenmarkts. Die Politik sollte sich im Interesse der Bürger und Anleger bei der Schutzwirkung nach oben orientieren. Die genossenschaftliche Institutssicherung mit ihrem Insolvenz- und Einlagenschutz hat dieses Ziel bereits erfolgreich verwirklicht.


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